Politisches System in Litauen
Litauen ist eine Parlamentarische Republik mit einigen Zügen der Präsidenten Republik. Der Staatsaufbau, die Demokratische Staatsordnung, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte etc. sind in der Verfassung von 1992 verankert, die im Rahmen des Volksentscheids verabschiedet wurde.
Litauen hat ein Einkammerparlament mit 141 Sitzen, der Seimas genannt wird und im 4 Jahre Turnus gewählt wird. Das Wahlsystem bei den Parlamentswahlen ist gemischt: 71 Abgeordneten werden als Direktkandidaten in den Wahlbezirken gewählt, die übrigen 70 Sitze werden über die Kandidatenlisten der politischen Parteien vergeben. Nach der Wiedererringung der Unabhängigkeit finden die regelmäßigen, geheimen, freien Wahlen in Litauen seit 1992 statt. Die letzten Wahlen fanden im Oktober 2008 statt, dabei ist die konservative Partei Vaterlandsunion / Litauische Christdemokraten als Wahlsieger aus den Wahlen herausgegangen.
Die Sitzverteilung der gegenwärtigen Legislaturperiode des Seimas sieht folgendermaßen aus:
• Vaterlandsunion/Lit. Christdemokraten 45 Sitze (unter Führung des amtierenden Ministerpräsidenten Andrius Kubilius)
• Sozialdemokraten 25 Sitze (unter Führung des Ministerpräsidenten der vergangenen Legislaturperiode Gediminas Kirkilas)
• Auferstehungspartei 16 Sitze (unter Führung des ehemaligen Parlamentspräsidenten Arūnas Valinskas)
• Ordnung und Gerechtigkeit 15 Sitze (unter Führung des abgesetzten Präsidenten Rolandas Paksas)
• Liberale Bewegung 11 Sitze (unter Führung von Eligijus Masiulis)
• Arbeitspartei 10 Sitze (unter Führung von Viktor Uspaskich)
• Liberale und Zentrumsunion 8 Sitze (unter Führung von Artūras Zuokas)
• Lit.-Polnische Wahlaktion 3 Sitze
• Bauernpartei 3 Sitze
• Neue Union 1 Sitz
• Unabhängige 4 Sitze
Die Arbeit des Seimas wird von dem Parlamentspräsidenten und seinen Stellvertretern geleitet, zu denen üblicherweise auch Vertreter der Opposition gehören. Der Seimas erlässt Gesetze, beschließt den Jahreshaushalt des Staates und übt die parlamentarische Kontrolle über die Regierung aus.
Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und 14 Ministern, jedem Minister wird ein Ressort zugeleitet. Seit der Unabhängigkeit hat Litauen bereits die 15. Regierung, die nach den Parlamentswahlen im Oktober 2008 gebildet wurde (Aktuelle Zusammensetzung der Regierung und Kurzbiographien der Minister). Der Staatspräsident ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten mit Zustimmung des Seimas, beauftragt ihn mit der Regierungsbildung und bestätigt deren Zusammensetzung. Obwohl der Präsident nach der Verfassung Litauens von 1992 den Staat als Staatsoberhaupt repräsentiert, ist, ausgehend von seinen Befugnissen, der Ministerpräsident die wichtigste Figur in der litauischen Staatsorganisation. Darüber, ob die vom Seimas verabschiedeten Gesetze nicht gegen die Verfassung der Republik Litauen verstoßen, entscheidet das Verfassungsgericht. Seine Beschlüsse sind verbindlich und unanfechtbar.
Das Territorium der litauischen Republik ist in 60 kommunale Selbstverwaltungen eingeteilt, die unter der Leitung der von der örtlichen Bevölkerung gewählten lokalen Räte stehen. Die Kommunalräte werden nach Parteilisten gewählt, der Bürgermeister wird von den Ratsmitgliedern gewählt. Zwar verfügt der Bürgermeister über einige Befugnisse, jedoch werden die wichtigsten Entscheidungen durch Abstimmung der Ratsmitglieder getroffen. Momentan wird in Litauen viel über die Steigerung der Effizienz der Kommunalverwaltung debattiert. Man will den Einfluss der lokalen Gemeinschaften stärken, Direktwahlen des Bürgermeisters einführen und seine Befugnisse ausweiten, das Wahlsystem der Kommunalwahlen ändern.
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